Kindergeld berechnen
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Erziehungsberechtigte Personen. Die Höhe des Kindergeldes ist von der Anzahl der Kinder und dem Alter der Kinder abhängig. Mit diesen Parametern kann das Kindergeld berechnet werden. Das Kindergeld wird in netto ausgezahlt. Bei Ehepaaren erhält erstmal grundsätzlich die Mutter die Leistung, wenn nicht auf Antrag der Vater der Bezieher des Kindergeldes sein soll. Bei getrennt lebenden Elternteilen, hat nur derjenige Anspruch, bei dem das Kind lebt. Wählen Sie die Anzahl der Kinder. Dieser Online Kindergeldrechner berechnet automatisch die Zulagen und zeigt das Ergebnis übersichtlich an.

Rahmendaten ab 2021
Erstes und zweites Kind, jeweils: | 219€ |
Drittes Kind | 225€ |
Viertes und weitere Kinder, jeweils: | 250€ |
Entwicklung des Kindergeldes
Jahr | 1. und 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind |
ab 2010 | 184 € | 190 € | 215 € |
ab 2015 | 188 € | 194 € | 219 € |
ab 2016 | 190 € | 196 € | 221 € |
ab 2017 | 192 € | 198 € | 223 € |
ab 2018 | 194 € | 200 € | 225 € |
ab 07.2019 | 204 € | 210 € | 235 € |
ab 2021 | 219 € | 225 € | 250 € |
Kindergeld Entwicklung für die Zukunft
Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich im September 2022, aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten, für ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Hierbei soll für die Jahre 2023 und 2024 das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro monatlich steigen.
Für 2024 ist keine weitere Anhebung des Kindergeldes geplant, es bleibt dann bei den 237 Euro für das erste und zweite Kind.
Unklar ist, ob es für das dritte Kind auch eine Anpassung gibt, denn hier gibt es bislang 225 Euro monatlich. Demnach würde es für das dritte Kind nach der geplanten Anpassung also weniger geben als für die ersten beiden.
Jahr | 1. und 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind |
ab 01.2023 | 237 € | noch unklar | noch unklar |
ab 01.2024 | 237 € | noch unklar | noch unklar |
Steuern
Das Kindergeld (Familienbeihilfe) ist vom Einkommen der Eltern unabhängig. Die steuerliche Auswirkung des Kinderfreibetrags wird mit dem Kindergeld verrechnet. D.h. der Kinderfreibetrag wird erst dann steuerlich wirksam, wenn der Steuervorteil höher ist als das Kindergeld. Das Finanzamt nimmt grundsätzlich eine Günstigerprüfung vor.
Zahlungsdauer und Anspruch
Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Bei Schul- oder Berufsausbildung bleibt der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei behinderten Kindern entfällt die Altersbeschränkung, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Unterhaltsleistung
Bei einer Trennung muß für Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben, Unterhalt gezahlt werden. Der Unterhalt kann nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden. Die Zahlung ergibt sich aus dem ermittelten Unterhaltsbetrag reduziert um die die Häfte des monatlichen Kindergeldes.
Beantragung
Der Kindergeldantrag ist bei der Arbeitsagentur zu stellen. Dafür kann online ein Antrag gestellt werden. Dieser kann per per ELSTER eingereicht werden. Der Antrag kann auf >dieser Seite das Arbeitsamtes ausgefüllt werden. Ohne ELSTER ist es erforderlich, dass der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und bei der Familienkasse einreicht wird.
Baukindergeld
Zusätzlich kann zum Kindergeld noch das Baukindergeld beantragt werden. In welcher Höhe Ihnen dieses zusteht, kann mit dem Baukindergeld-Rechner bestimmt werden.
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